Dr. Renate Huber

 

 

 

Ordination: Mittwoch, 14:00 - 17:00, nur nach Vereinbarung

 

Telefonische Voranmeldung:

0676/4038687 täglich von 8:00 bis 16:00

03463/62188 zur Ordinationszeit

 

 

Akupunktur

 

Ist eine Regulationstherapie, bei der man über

 

•   Nadeln setzen

•   Kugeldruck

•   Erwärmen (mit Moxa-Kräuterkegeln bzw. -zigarren)

•   Lasern

 

Reize an der Körperoberfläche setzt. Über diese Reize wird reflektorisch die Funktion und der Zustand von auch entfernt liegenden Körperabschnitten und Organen beeinflusst und reguliert, und dadurch das Beschwerdebild gebessert.

 

 

Man verwendet Akupunktur vor allem für:

  • Schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates

  • Kopfschmerzen

  • Erkrankungen der Nerven (z.B. Trigeminus-, Zoster- etc, neuralgien Facialisparese usw.)

  • Vegetative Beschwerden (Schlafstörungen, gesteigerte Nervosität, nervöse Magen-/Halsbeschwerden etc.)

  • Gynäkologische Beschwerden (Menstruationsbeschwerden, Zyklusstörungen)

  • Raucherentwöhnung und als Begleittherapie bei Suchterkrankungen

Bei akuten, erst vor kurzem aufgetretenen Beschwerden reichen im Allgemeinen nur einige Behandlungen, bei chronischen Beschwerden ist eine kurzmäßige Behandlungsserie (im Allgemeinen 10 Behandlungen) notwendig.

 

 

Manualtherapie

 

Ist eher unter dem älteren Namen Chiropraktik bekannt.

 

Sie wird für Beschwerden des Bewegungsapparates angewendet.

 

Mittels Handgrifftechniken kann man einerseits kleine bis kleinste Funktionsstörungen an Wirbeln und Gelenken feststellen und andererseits diese Funktionsstörungen beheben.

 

Die Behandlungsdauer von Beschwerden des Bewegungsapparates wird dadurch verkürzt, die Beschwerden schneller gelindert.

 

 

Führerscheinuntersuchung

 

Findet ab 1. Juli 2004 in der Ordination statt.

Bitte gültigen Lichtbildausweis dazu mitnehmen.

Bei einer Fehlsichtigkeit ist ein augenärztlicher Befund, der nicht älter als ein halbes Jahr ist, mitzubringen.

Dies ist eine privatärztliche Leistung und wird nach den vom Land Steiermark vorgeschriebenen Tarifen abgerechnet.

 

 

Strahlenschutzuntersuchung

 

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Die nötigen Unterlagen (vom Betrieb auszufüllende Dokumente) müssen beigebracht werden. Bei Untersuchung mehrerer Arbeitnehmer können diese nach Vereinbarung auch im Betrieb durchgeführt werden.

Verrechnung erfolgt ohne Involvierung des Arbeitgebers/-nehmers.

 

 

Kostenrückvergütung durch Versicherungen:

 

Akupunktur als auch Manualtherapie werden vom obersten Sanitätsrat anerkannt. Gesetzliche Versicherungen vergüten (allerdings in sehr unterschiedlichem Maße) rück. Zusatzversicherungen vergüten die Behandlungen meist zu 100 %.

 

 

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